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Europaschule

Grundschule-Ost

„Hans Christian Andersen“ 

                                                                                                     

 

Nutzerordnung der Computereinrichtungen

 

  • Verantwortlichkeiten – Gerätenutzung
  • Ausstattung
    In Zusammenarbeit mit dem Schulträger werden der Schule Computer zur Verfügung gestellt. Bei der Einrichtung wird unterschieden nach Einsatz in der Verwaltung bzw. im Unterricht.

 

  • Externe Betreuung
    Die Firma neu-itec GmbH übernimmt die Rechte und Pflichten des Systemadministrators. Sie zeichnet Verantwortung für die Bereitstellung und Wartung der Geräte sowie Installation und Aktualisierung der Software in Absprache mit Schulträger und Schule. Sie stellt zur Verhinderung verbotener Nutzung einen Schulfilter zur Verfügung.

 

  • Interne Betreuung
    An der Schule gibt es eine Kollegin/einen Kollegen, die für die Mediennutzung verantwortlich ist. Sie/er leitet den Informationsaustausch zwischen Schule und der betreuenden Firma (neu-itec GmbH). Die PC-Verantwortliche/der PC -Verantwortliche ist in den Umgang mit dem Schulfilter eingewiesen und übernimmt die Freigabe bzw. Sperrung von Internetzugängen in den eingerichteten Lehrer- und Schülerlernboxen. Sie/er entscheidet über Installation von Software in Absprache mit Klassenleiterinnen/Klassenleitern und Schulleitung.

 

  • Nutzungsberechtigte
    Nutzungsberechtigte der schuleigenen PCs und deren Netzwerke sind alle Schulangehörigen (Lehrer und Schüler). Zeitweise können andere „Dritte“ eine Nutzungserlaubnis (ohne eigenen Zugang oder mit personalisiertem PC)) durch die Schulleitung im Rahmen der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages erhalten.
  • Nutzerzugang
    Alle Lehrerinnen/Lehrer erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, mit dem sie sich am vernetzten Computer der Schule anmelden können. Für die Schüler wird je Klasse eine Gruppenanmeldung verwendet.

 

      1.  
      2.  
  • Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer
    Der Klassenlehrer ist für die PCs / Peripheriegeräte in seinem Klassenraum zuständig. Das heißt er:
     

 

  • weist die Schüler mindestens 1x im Schuljahr in den sachgemäßen Computerumgang ein und protokolliert die Belehrung im Klassenbuch
  • startet die PCs bei Bedarf mit dem Klassenkennwort (delegiert diese Aufgabe zeitweise an Fachlehrer und/oder ausgewählte Schüler)
  • sorgt für die Dokumentation der Internetnutzung (stellt Protokollblatt mit Stift bereit, kontrolliert genutzte Internetinhalte)
  • macht Fehlermeldungen an die medienverantwortliche Kollegin
  • kontrolliert die Beendigung der PC-Arbeit: ordnungsgemäßes Herunterfahren (Abmelden), Ausschalten des Monitors, Abdecken des Gerätes
  • sorgt dafür, dass die PCs zum vereinbarten Termin Sicherheitsupdates herunterladen können (lässt PCs am jeweiligen Wochentag an)
  •  
  • Aufsichtsmaßnahmen
    Aufsichtsführende Personen sind die unterrichtenden Personen. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht sind sie berechtigt, im Grundschulbereich verpflichtet, die Inhalte von aufgerufenen Webseiten zu kontrollieren. Sie übernehmen oder delegieren die Dokumentation der PC - Nutzung für die jeweils genutzten Geräte.

 

  • Schülerinnen/Schüler
    Die Schüler nutzen den PC entsprechend der Anleitung des Lehrers. Die Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den Schulcomputern verpflichtet. Essen und Trinken sind am PC untersagt. Störungen und Schäden sowie unangemessene Inhalte sind der aufsichtsführenden Person unverzüglich zu melden. Nach Nutzung ist der PC - Arbeitsplatz ordnungsgemäß zu verlassen. 

 

  • Schulorientierte Nutzung
  • Allgemeines
    Die schulische IT-Infrastruktur darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Computer in den Klassenräumen dienen dem Lernen, Festigen und Recherchieren von Unterrichtsinhalten. Lernspiele im Rahmen der Schulsoftware sind erlaubt. Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten Computersysteme sind untersagt. Schadensbehebungen, Fehlermeldungen, Wünsche von Neuinstallationen werden der verantwortlichen Kollegin gemeldet.

 

      1.  
      2.  
  • DatenspeicherungDas Speichern und Verarbeiten von Daten ist nur für unterrichtliche und schulische Zwecke erlaubt. Die Speicherung von Daten durch Schüler auf Schulcomputern darf nur zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen der Schüler erfolgen. Die Löschung der Daten wird vorgenommen, wenn ein Schüler die Klasse verlässt, spätestens aber zum Ende der Grundschulzeit.  

 

  • Nutzung von Internetinhalten
    Der Download oder die Nutzung von Texten, Bildern oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten ist nur mit Zustimmung des Urhebers im Schulnetzwerk erlaubt. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet mit der Genehmigung der abgebildeten Person (bzw. der Erziehungsberechtigten). 
     

 

  • Verbotene Nutzungen Freies Chatten und Spielen, private E- Mails, Internetradio, sowie jegliche geschäftliche Tätigkeit ist untersagt.Es ist den Nutzern verboten, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische oder jugendgefährdende sowie urheberrechtlich geschützte Inhalte aufzurufen, zu erstellen oder zu veröffentlichen. Erscheinen solche Seiten trotz Schulfilter versehentlich, sind sie sofort zu schließen und der aufsichtsführenden Person Mitteilung zu machen. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule oder einzelnen Personen schaden, nicht verbreitet werden. 

 

    1. Das nichtabgestimmte Ausdrucken von Dateien und die Nutzung kostenpflichtiger Angebote des Internets ist verboten.
    2. Das Arbeiten unter einem fremden Benutzeraccount ist nicht erlaubt. 
  •      Haftung

 

Die Schule übernimmt keine Garantie dafür, dass das Computersystem   und der Schutz für die schuleigenen Systeme hundertprozentig und lückenlos funktioniert. Die Schule haftet im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben nur, soweit ihr grob fahrlässiges Verhalten angelastet werden kann.

 

  •      Inkrafttreten der Nutzerordnung

 

Diese Nutzungsordnung tritt bis auf Widerruf ab 01. August 2015 in Kraft. Sie ist Bestandteil der Hausordnung der Schule und wird durch Aushang und Belehrung bekannt gemacht. Die Klassenleiterinnen/Klassenleiter protokollieren die Belehrungen der Schülerinnen und Schüler  vor der 1. Nutzung in jedem Schuljahr im Klassenbuch. Die Eltern versichern am Anfang jeden Schuljahres auf der 1.Elternversammlung durch Unterschrift die Anerkennung der Nutzerordnung.

Die Schulkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 19.05.2015 diese Nutzerordnung beschlossen.

 

gez. A. Miede                                                          gez. H. Dräger

Schulkonferenzvorsitzende                                              Schulleiter

 


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