Anmeldung Schulanfänger
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Schulanfänger 2021
Schüler, die die Schule wechseln aufgrund eines Umzuges werden von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat angemeldet. Beachten Sie bitte die Regelungen der örtlich zuständige Schule lt. § 46 Schulgesetz-MV.
Formular: Schulanmeldung zum Download (gilt nicht für Schulanfänger ) MS Word
Formular: Schulanmeldung zum Download (gilt nicht für Schulanfänger ) PDF
Schulanfänger 2022
" Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 geboren wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig.
Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschu-len der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vom 04.10. bis 22.10.2021 im Rathaus am Standort Lin-denstraße 63, in der Abteilung Einwohnerservice, Sachgebiet Bürgerbüro, statt.
Die Schulanmeldung erfolgt nach Wohngebieten. Der nachfolgenden Übersicht können Sie die Zuordnung der Wohngebiete zu den jeweiligen Anmeldewochen entnehmen.
18.10. bis 22.10.2021: Stadtgebiet
Süd und Stadtgebiet Ost.
In diesem Sinne wird der gewöhnlich sprechzeitfreie Mittwoch ausschließlich für Schulanmeldungen geöffnet.
Bitte machen Sie von diesem besonderen Angebot Gebrauch und nutzen den Mittwoch Ihrer entsprechenden Anmeldewoche, um die Schulanmeldung Ihres Kindes vorzunehmen. Das Bürgerbüro ist für diesen Zweck mittwochs von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Einen Termin vereinbaren Sie bitte ausschließlich telefonisch unter nachfolgenden Rufnummern:
0395 555 2591
0395 555 2214
0395 555 2494.
Die Möglichkeit der Schulanmeldung an den regulären Sprechtagen der jeweiligen Anmeldewoche besteht weiter. Die Optionen zur Terminvereinbarung an diesen Tagen sind der Homepage zu entnehmen.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Bei der Schulanmeldung sind die gewünschte Grundschule und ein Zweitwunsch für die Beschulung anzugeben. Ein Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Grundschule besteht jedoch nicht.
Die vorzeitige Einschulung eines Kindes oder Rückstellung vom Schulbesuch für das Schuljahr 2022/2023 ist gemäß § 43 Abs. 1 und 2 SchulG M-V ebenfalls zu den o. a. Zeiten durch die Personensorgeberechtigten zu beantragen. Ein schriftlicher Antrag ist mitzubringen.
Es ist zu berücksichtigen, dass Zurückstellungen vom Schulbesuch nur auf der Grundlage nachgewiesener medizinischer Indikationen erfolgen.
Für Kinder, deren Einschulung in 2021 um ein Jahr zurückgestellt wurde, ist die Anmeldung durch den/die Personensorgeberechtigte/n im Sachgebiet Bürgerbüro zu aktualisieren.
Die Pflicht des Personensorgeberechtigten zur Wahrnehmung des o. a. Termins besteht auch dann, wenn ihr Kind bereits an einer Privatschule angemeldet wurde oder noch angemeldet werden soll.
Es wird darauf verwiesen, dass die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung keinerlei Einfluss auf die Einschulung in eine bestimmte Schule hat.
Quelle: https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/Berufsfeuerwehr-Neubrandenburg/Schulanmeldung.php?object=tx,3330.2.1&ModID=10&FID=2751.1156.1&NavID=2751.228&La=1&ort=2751.1
Formular: Schulanmeldung zukünftige Klasse 1 zum Download (PDF)
Formular: Schulanmeldung zukünftige Klasse 1 zum Download (MS Word)