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 Schulanmeldungen - Schulanfänger 2023

 

Schulanfänger 2023

Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 geboren wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 schulpflichtig.

Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschulen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vom 04.10. bis 22.10.2021 im Rathaus am Standort Lindenstraße 63, in der Abteilung Einwohnerservice, Sachgebiet Bürgerbüro, statt.
Die Schulanmeldung erfolgt nach Wohngebieten.

10.10. bis 14.10.2022: Stadtgebiet Süd und Stadtgebiet Ost.

In diesem Sinne wird der gewöhnlich sprechzeitfreie Mittwoch ausschließlich für Schulanmeldungen geöffnet.

Bitte machen Sie von diesem besonderen Angebot Gebrauch und nutzen den Mittwoch Ihrer entsprechenden Anmeldewoche, um die Schulanmeldung Ihres Kindes vorzunehmen. Das Bürgerbüro ist für diesen Zweck mittwochs von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Einen Termin vereinbaren Sie bitte ausschließlich telefonisch unter nachfolgenden Rufnummern:

0395 555 2591
0395 555 2214
0395 555 2494.

Die Möglichkeit der Schulanmeldung an den regulären Sprechtagen der jeweiligen Anmeldewoche besteht weiter. Die Optionen zur Terminvereinbarung an diesen Tagen sind der Homepage zu entnehmen.

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Bei der Schulanmeldung sind die gewünschte Grundschule und ein Zweitwunsch für die Beschulung anzugeben. Ein Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Grundschule besteht jedoch nicht.

Die vorzeitige Einschulung eines Kindes oder Rückstellung vom Schulbesuch für das Schuljahr 2023/2024 ist gemäß § 43 Abs. 1 und 2 SchulG M-V ebenfalls zu den o. a. Zeiten durch die Personensorgeberechtigten zu beantragen. Ein schriftlicher Antrag ist mitzubringen.

Es ist zu berücksichtigen, dass Zurückstellungen vom Schulbesuch nur auf der Grundlage nachgewiesener medizinischer Indikationen erfolgen.
Für Kinder, deren Einschulung in 2022 um ein Jahr zurückgestellt wurde, ist die Anmeldung durch den/die Personensorgeberechtigte/n im Sachgebiet Bürgerbüro zu aktualisieren.

Die Pflicht des Personensorgeberechtigten zur Wahrnehmung des o. a. Termins besteht auch dann, wenn ihr Kind bereits an einer Privatschule angemeldet wurde oder noch angemeldet werden soll.

Es wird darauf verwiesen, dass die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung keinerlei Einfluss auf die Einschulung in eine bestimmte Schule hat.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: Schulanfänger 2023.

 

 

Willkommenswoche 2023

„Willkommenswoche – wir lernen uns und unsere Schule kennen“ Unter diesem Motto wird die Grundschule Ost im Schuljahr 2023/24 in der ersten Schulwoche vom 28.08. bis 01.09.2023 eine Projektwoche für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger durchführen. Dadurch soll den Erstklässlerinnen und Erstklässlern die Möglichkeit gegeben werden, anzukommen und behutsam die Schule und den Schulalltag kennenzulernen.

Die Einschulungsfeier wird voraussichtlich am 02.09.2023 stattfinden.

 


 

Weitere Informationen der Stadt  Neubrandenburg zum Thema Schulanmeldung.

 

Formular: Schulanmeldung zukünftige Klasse 1 zum Download (PDF)

Formular: Schulanmeldung zukünftige Klasse 1 zum Download (MS Word)

 


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