Außerschulische Lernförderung
Eine Schülerin oder ein Schüler kann freiwillig bis zu 30 Förderstunden á 45 Minuten mit einem finanzierten Förderstundensatz von 18,75 Euro an einen selbst gewählten außerschulischen (Nachhilfe)-Anbieter in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen.
Wie kann ein Lern-und Förderangebot in Anspruch genommen werden?
Schritt 1:
Der Berechtigungsschein wird beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) angefordert: dazu ab 01.09.2021im Internet auf der Programm-Website des LFI
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/Lern-und-Foerderprogramm/index.html
mit dem dort bereits vorbereiteten E-Mail-Link den Berechtigungsschein zusenden lassen, ausdrucken und mit den erforderlichen Angaben zur Schülerin/zum Schüler ausfüllen.
Hardi Dräger
Schulleiter